DER BESITZER- akzeptiert die Yacht dem MIETER zu ueberlassen und keine andere Vereinbarung fuer die Vercharterung der Yacht zu dem selben Zeitpunkt einzugehen. Der MIETER akzeptiert die Charter der Yacht und wird die Charterkosten tragen, die Kaution und alle anderen vereinbarten Kosten zu oder vor dem Zeitpunkt auf das unter Ounkt 2. dieser Vereinbarung angegebene Konto .
ZAHLUNG DER CHARTERKOSTEN UND ANDERER BETRAEGE AN DEN BESITZER .- Funfzig Prozent (50%) der Chartergebuehren und Lieferkosten und/oder Ruecklieferkosten (falls anfaellt) werden bei Buchung an MARINA YACHTING gezahlt. Wenn nicht anders angeben unter dem Punkt "Vereinbarung" in dem entsprechenden Formular, wird der Restbetrag (1) einen Kalendermonat vor Beginn der Charter gezahlt. Das geld wird auf win Kinto eingezahlt, das bei der Buchung angegeben wird.
KAUTION - wird an MARINA YACHTING bei Beginn der Charter gezahlt, vor der Benutzung der Yacht. Die Zahlung kann per Kreditkarte, bar oder bankbestaetigten Scheck erfolgen in gemeinsamen Einvernehmen Zwischen dem MIETER und MARINA YACHTING.
RÜCKGABE DER KAUTION – Wenn nicht anders vereinbart, haelt MARINA YACHTING die Kaution ein, und kann sie fuer den Fall von Schaeden durch den Mieter verursacht, benutzen. Wenn dem nicht so ist, erhaelt der Kinde innerhalb einer Woche nach Charterende das Geld per Post oder Kreditkarteneinzahlung zurueck oder nach Beilegung irgendwelcher ausstehenden Fragen, was dann spaeter sein wird, bekommt der MIETER das Geld ohne Zinsen zurueck.
FAHRZONE - DER MIETER haelt sich an die Fahrzone, fuer die die Yacht gesetzlich Zugelassen ist. Sollte der Mieter bei der Nichteinhaltung dieser Regel gefunden werden, wird er aufgefordert das Schiff bei dem ersten passenden Hafen sofort zu verlassen und hat keinen Anspruch auf die Ruckgaebe der Chartergebuehren oder die erhaltene Kaution.
MAXIMALE PERSONENZAHL- Der MIETER ist zu keinem Zeitpunkt der Charter ermaechtigt, die maximal zugelassene Personenanzahl zu ueberschreiten wie auf der Hauptseite dieser Vereinbarung angegeben. Falls nach berechtigtem Ermessen von MARINA YACHTING der Mieter diese Vorschrift nich einhaelt, kann MARINA YACHTING diese Vereinbarung beenden. In diesem Fall muss der Mieter in dem erstmoeglichen Hafen von Bord und hat keinen Anspruch auf Erstattung der Mietgebuehr und geleistete Kaution.
BENUTZUNG DER YACHT – Fuer den Fall, dass das Boot als Bareboot (ohnne Kapitaen) gemietet wird und der Mieter nach Ermessen von MARINA YACHTING nicht in der Lage ist das Boot sicher und seemaennisch zu fuehren, wird der Mieter auf eigene Kosten einen von MARINA YACHTING ausgesuchten Kapitaen nehmen, so lange bis der Kapitaen die Tauglichkeit des Mieters, die Yacht alleine zu fuehren bestaetigt. der Mieter ist fuer die Arbeitskosten der Yacht verantwortlich, die Benzin, Oel, Filter und Hafengebuhren (falls es nicht der Heimathafen ist) beinhalten, aber nicht limitieren. Jeder Verlust oder durch den Mieter verursachte Schaden (gewollt oder ungewollt) wird von der Kaution abgezogen.
VERZÖGERUNG DER RUECKGABE- a) Falls die verspaetete Zurueckgabe der yacht auf aeussere Kraefte zurueckzufuhren ist, sollte die Rueckgabe danach so schnell wir moeglich erfolgen und in der Zwischenzeit bleibt diese Vereinbarung gueltig, aber ohne Extrakosten fuer den MIETER. b) Wenn der MIETER absichtlich die Rueckgabe der yacht verzoegert, wird er sofort die Tagesmiete plus vierzig Prozent (40%) bezahlen und wenn die Rueckgabe spaeter als vierundzwanzig Stunden (24) erfolgt, haftet der MIETER MARINA YACHTING fuer jede daraus entstandenen Kosten zu entschaedigen.
ANNULIERUNG DURCH DEN MIETER - Sollte der Mieter die Annulierung dieser Vereinbarung ankuendigen vor dem Beginn der Charter ist der MIETER weiterhin fuer alle faelligen Zahlung bis zum Annulierungszeitpunkt verantwortlich. Falls der Mieter die Abmachungen nicht einhaelt, ist MARINA YACHTING befugt, diese Abmachung, als abgelehnt von dem Mieter zu betrachten und alle geleisteten Zahlung von dem Mieter einzubehalten.
TOTALSCHADEN ODER NICHTBENUTZBAR – a) Falls die Yacht nach Auslieferung nicht nutzbar ist durch Kollision, Aufgrund setzen oder andere Gruende durch faehrlassige Benutzung, wird die Charterzeit beendet und alle Gelder sind verloren. Fuer den Fall, dass das Boot mechanische Fehler aufweist, wird das Charterunternehmen das Boot innerhalb von 24 Stunden reparieren oder durch ein anderes ersetzen.
NUTZUNG DER YACHT - Der MIETER benutzt die Yacht nur als Freizeitboot fuer sich und seine Gaeste. Der Meiter wird das Boot nicht untervermieten. Das Boot wird fuer keine commerziellen Zwecke genutzt. Der Mieter wird keine Tiere an Bord bringen ohne die ausdrueckliche schriftliche Erlaubnis von MARINA YACHTING. Der Mieter und seine Gaeste verpflichten sich, anderen gegenueber korrekt zu verhalten und das Boot in keinen schlechten Ruf zu bringen. RAUCHEN IM INNENBEREICH DES BOOTES IST AUSDRUECKLICH VERBOTEN. Der Mieter macht seine Gaeste mit den Gesetzen und Vorschriften des Landes vertraut, die die Yacht waehrend der Charterzeit befahren wird. der Mieter verpflichtet sich alle sich an Bord befindlichen oder gekauften Artikel vor dem Verlassen des Bootes zu verzollen. Drogen und persoenliche Waffen sind ausdruecklich verboten und erlauben MARINA YACHTING die Charter sofort abzubrechen ohne gegen MARINA YACHTING vorzugehen.
VERSICHERUNG UND HAFTBARKEIT DES MIETERS – a) MARINA YACHTING versichert das Boot bei den besten Versicherungen fuer normale Risiken einer Yacht der Grosse und Marke. b) Unter normalen Umstaenden ist der Mieter nur fuer eigenverschuldete oder durch seine Gaeste verursachten Schaeden haftbar bis zum Limit der Versicherungspolice (absetzbar) fuer jeden einzelnen Unfall oder Vorfall. c) Der Mieter ist fuer eine hoehere Summe als das Limit haftbar im Falle eines (Beabsichtigten oder nicht) Vergehens durch seine Person oder Gaeste die die Deckung der Versicherungspolice einschraenken. d) Der Mieter muss eine eigene Versicherung fur persoenliche Gegenstaende waehrend er an oder von Bord isr, haben auch fuer Arzt-oder Unfallkosten, die von der Yachtversicherung nicht getragen werden.
GESETZESGEBUNG – Die Parteien vereinbaren, dass der Gerichtsstand PALMA DE MALLORCA ist und sich nach den Gesetzen des Landes des Vermieters und/oder Mieters richtet.
DEFINIERUNG FUER AEUSSERE MAECHTE – Diese Vereinbarung meint unvorhergesehene Situationen wie Unfaelle, Naturgewalten, Vorfaelle mit der moeglichsten Kontreolle seitens des Besitzers oder Mieters (inbegriffen aber nicht nur fuer Streiks, Arbeitsdispute, zivile Stoerungen, Blockaden, Invasion, Krieg, Feuer, Explosion, Sabotage, Sturm, Zusammenstoss, Aufgrundlaufen, Nebel, Regierungssachen oder Dekrete, Mechanischer oder Technischer Totalschaden unter der Aufsicht der Besatzung und nicht durch die Fahrlaessigkeit von MARINA YACHTING VERURSACHT).